Seitenbereiche
Beratung auf dem richtigen Kurs Steuerberater
Inhalt

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

/mandanten_info/

Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch -  BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch ist entstanden, wenn die Leistungen vollständig erbracht worden sind. Auf das Datum der Rechnungsstellung kommt es nicht an.

Forderungen aus 2018 sichern

Zum Jahreswechsel verjähren Forderungen aus dem Jahr 2018. Die Versendung von Mahnungen zum Jahreswechsel ändern an der Verjährung nichts. Verhindert werden kann der Verjährungsablauf nur durch den Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren, sofern der Antrag vollständig und der Mahnbescheid noch bis 31.12.2021 dem Schuldner zugestellt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Kann der Schuldner vor Jahresende wenigstens zur Zahlung einer Rate bewegt werden, hat dies den Vorteil, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und ab dem Tag der Zahlung erneut drei Jahre läuft (Neubeginn der Verjährung § 212 Abs. 1 BGB).

Stand: 06. Dezember 2021

Bild: taa22 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

ETL Heine & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

der ehemalige Standort Wangen ist seit 01.01.2023 als ETL Wangen Steuerberatungsgesellschaft mbH nun Teil der ETL Bodensee Gruppe.
Hier geht’s zur neuen Homepage!

OK